Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Herr Rechtsanwalt Wagner Mandanten sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Das Individualarbeitsrecht enthält alle rechtlichen Regelungen, die das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen.
Dazu gehört die Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen, die Beratung bei Abmahnungen, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaub, Mutterschutz oder Entgelt sowie die Vertretung im Kündigungsschutzprozess.
Im Kollektivarbeitsrecht betreut er Arbeitgeber bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht oder zum Tarif- und Streikrecht.